BUNDESBILDUNGSANSTALT  FÜR  ELEMENTARPÄDAGOGIK  LINZ

LEDERERGASSE 32D

UNSER LEITBILD >>>

1. DIE SBP ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN:

Die Zulassung zur SBP erfolgt durch die Direktion der Bundesbildungsanstalt
für Elementarpädagogik, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen:

 

  • Mindestalter: 22 Jahr
    (Ausnahme: 20 Jahre, wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung oder berufsbildende mittlere Schule absolviert haben
    und (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges) eine insgesamt vierjährige Ausbildungsdauer nachweisen können).
  • Nachweis der eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehenden beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für die angestrebte Schulart: Das könnte eine einschlägige pädagogische Berufsausbildung (z.B. auch abgebrochene Kindergärtnerinnenausbildung) oder eine außerberufliche pädagogische Vorerfahrung sein (Tagesmütter, Leitung einer Jungschargruppe, Tätigkeit in Jugend- oder Kinderarbeit etc.). Die Entscheidung, ob Sie aufgrund Ihrer Vorbildung zu SBP zugelassen werden können, liegt bei der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik; es ist daher zu empfehlen, sich dort über die Zulassungskriterien zu erkundigen.
  • Die positiv abgelegte Eignungsprüfung (>>>) ist vom Gesetz als Zulassungsbedingung zwar nicht gefordert, von den Bildungsanstalten aber empfohlen. (Auch MaturantInnen müssen sich der Eignungsprüfung unterziehen, wenn sie in das Kolleg für Elementarpädagogik aufgenommen werden wollen. Würden Sie diese erst nach der Absolvierung der SBP-Vorbereitungslehrgänge machen, hätten Sie bei einer festgestellten „Nichteignung“ diesen Weg „umsonst“ auf sich genommen). Die Eignungsprüfung (>>>) umfasst vier Bereiche: Bildnerische Erziehung, Kommunikation, Musikerziehung und Leibeserziehung.
  • Die Prüfungsfächer gem. § 1 Abs. 5a, Anlage 12:
    Deutschaufsatz (4stündig) *
    Englisch I *
    Biologie und Umweltkunde *
    Geschichte *
    Wahlfach (Didaktik, Pädagogik) ist an der betreffenden BAfEP abzulegen

    * Vorbereitungslehrgänge + Prüfungen an Erwachsenenbildungseinrichtungen

INFORMATIONEN - STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG

2. DER ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR SBP:

Der Antrag auf Zulassung zur SBP ist an die Direktion jener Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu richten, an der Sie das Kolleg besuchen möchten. Während der SBP ist ein Schulwechsel nicht möglich.

Der Antrag ist nach Beschaffung ausreichender Informationen in schriftlicher Form zu stellen. Die dazu erforderlichen Formulare erhalten Sie an der jeweiligen Bildungsanstalt.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung:

  • Personaldokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel)
  • Nachweis des positiven Abschlusses der 8. Schulstufe (bzw. Nachweis über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht)
  • Lebenslauf
  • Nachweise der einschlägigen Vorbildung
  • Sonstige Zeugnisse
  • Foto

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