BERUFSFELD:
Vorwiegend in öffentlichen und privaten Kindergärten, Horten
und Früherziehungseinrichtungen.
AUFNAHMEKRITERIEN:
Reifeprüfung einer höheren Schule oder Studienberechtigungs (info >>>)- bzw. Berufsreifeprüfung (info >>>).
Gute Kenntnisse in Schwimmen (Bedingungen des Fahrtenschwimmers) erforderlich,
da es keine Befreiung vom Schwimm- und Turnunterricht gibt.
BILDUNGSAUFGABEN:
Das Kolleg für Elementarpädagogik hat die Aufgabe, jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, das für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten, Horten und Früherziehungseinrichtungen erforderlich ist.