ANFORDERUNGEN AN DAS FACH MUSIK:
Grundvoraussetzung:
- Beherrschen der eigenen Stimme und richtiges Singen
- Notenlesen (Kleines A– dreigestrichenes C)
- Kenntnis der Notenwerte und Pausen, Notenlesen im Violinschlüssel
Bei der Eignungsprüfung kann ein bekanntes Kinderlied (z. B. Hänschen klein; O du lieber Augustin; Fuchs, du hast die Gans gestohlen...) vorgesungen werden oder es muss eine Melodie nachgesungen werden.
Geprüft werden weiters: Stimme (reine Intonation; die Fähigkeit, die Stimme zu halten), Gehör (Nachsingen von Intervallen und Melodien), Rhythmusgefühl (Nachklatschen und Erfinden von Rhythmen)
Das Beherrschen eines Instrumentes ist keine Voraussetzung für die Aufnahme. Es können aber bereits Fortgeschrittene in eigene Gruppen eingeteilt werden.
Bitte, beachten Sie dann bei der Anmeldung zum Instrumentalunterricht, was Fortgeschritten bedeutet:
- in Gitarre: klassisches Spielen mit gegriffenen Bässen und die Akkorde C,G,D,A,E,F,H7
GESTALTUNGSFÄHIGKEIT IM BEREICH DES WERKENS UND DES BILDNERISCHEN GESTALTENS:
Bitte Bleistift, Radiergummi und schwarzen Kugelschreiber oder Fineliner mitbringen.
Kriterien:
- Kreatives Potential
- Originalität des Ausdrucks
- Experimentierfreudigkeit
- Plastisch, räumliches Vorstellungsvermögen
- Handwerkliches Geschick
- Erfassen formaler Zusammenhänge
- Differenzierung der bildnerischen Mittel (Erkennen und Wiedergeben von Proportionen, Strukturen, Formen, Farbtönen, Hell-Dunkelabstufungen...)
ABLEGUNG EINER EIGNUNGSPRÜFUNG