BUNDESBILDUNGSANSTALT  FÜR  ELEMENTARPÄDAGOGIK  LINZ

LEDERERGASSE 32D

UNSER LEITBILD >>>

BERUFSBEGLEITENDES KOLLEG FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK MIT ZUSATZAUSBILDUNG HORT

ALLGEMEINE INFO

BILDUNGSAUFGABEN:

Das Kolleg für Elementarpädagogik hat die Aufgabe, jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, das für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten, Horten und Früherziehungseinrichtungen erforderlich ist.

UNTERRICHTSTAGE:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 17 Uhr bis 22 Uhr, fallweise Samstag

Zusatzausbildung  (ab 3. Semester): zusätzlich Mittwoch

Auch für AbsolventInnen der 5jährigen BAfEP und des Kollegs

Unterricht in Kindergartenpraxis: Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr

Unterricht in Hortpraxis: Montagnachmittag

Dazu kommen insgesamt 8 Praxiswochen, aufgeteilt auf die 6 Semester,
davon 2 Praxiswochen als Pflichtpraktikum in der unterrichtsfreien Zeit.

Bitte beachten Sie, wenn Sie bereits im pädagogischen Feld beruflich tätig sind (etwa als HelferIn), dass der Unterricht in Praxis nicht während Ihrer Dienstzeit stattfinden kann.

Der Unterricht findet sowohl im Klassenverband (Sozialphase) als auch im Eigenstudium (Individualphase) statt.

AUSBIDLUNGSDAUER:

3 Jahre

BERUFSFELD:

Vorwiegend in öffentlichen und privaten Kindergärten, Horten und Früherziehungseinrichtungen.

AUFNAHMEKRITERIEN:

Reifeprüfung einer höheren Schule oder Studienberechtigungs (info >>>) - bzw. Berufsreifeprüfung (info >>>).

Gute Kenntnisse in Schwimmen (Bedingungen des Fahrtenschwimmers) erforderlich, da es keine Befreiung vom Schwimm- und Turnunterricht gibt.

ANMELDUNG:

Das nächste B-Kolleg startet im September 2021 • Anmeldung ab Jänner 2021

Erforderliche Unterlagen: Anmeldeformular (doc >>>), Geburtsurkunde (Kopie), Lebenslauf, Reifeprüfungszeugnis (Kopie) bzw. Jahreszeugnis (Kopie) der vorletzten Schulstufe, Berufsreifeprüfungszeugnis, Studienberechtigungsprüfungszeugnis,
Gesundheitsbogen (doc >>>) - in ein extra Kuvert mit Namen beschriftet, Fahrtenschwimmerausweis (Kopie)

EIGNUNGSPRÜFUNG:

  • Überprüfung der musikalischen Bildbarkeit,
  • der Gestaltungsfähigkeit (Bildnerische Erziehung und Werkerziehung),
  • der körperlichen Gewandtheit,
  • der sozialen Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit.

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