LEHRGANG FÜR INKLUSIVE ELEMENTARPÄDAGOGIK
DAUER: 5 JAHRE
PRAXISKONZEPT
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN (STAND September 1999)
Die Lehrgangsteilnehmerinnen sollen befähigt werden, ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit eigenständig und verantwortungsbewusst gemäß dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand der Fachwissenschaftsbereiche durchzuführen.
Der gesamte Unterricht soll die Schüler bzw. die Studierenden auf die Arbeit im interdisziplinären Team in den unterschiedlichen Bereichen des Berufsfeldes einschließlich der Hausfrühförderung vorbereiten sowie Gesprächs- und Beratungskompetenz vermitteln.
LEHRSTOFF BERUFSFELDPRAXIS (STAND September 1999)
GRUNDSÄTZE DER PRAKTISCHEN AUSBILDUNG
Alle Ausbildungsinhalte der fünf Semester stehen auf den Grundsätzen einer humanistischen und konstruktivistischen Perspektive in der Heilpädagogik. In beiden Sichtweisen wird der Mensch als Individuum mit seinem Wissen und Können in den Mittelpunkt des Handelns gestellt.
„Während der Humanismus den Menschen in all seinen biographischen und subjektiven Vollzügen fokussiert, befasst sich der Konstruktivismus mit seiner individuellen Wahrnehmung und Deutung dieser Welt“ (Greving, Petr 2009, S. 43)
Humanismus bedeutet Streben nach Menschlichkeit, Achtung der Menschenwürde und das Bewusstsein, dass jeder Mensch ein lernfähiges Individuum ist.
„Wichtig ist zu wissen, dass das Menschenbild in der Heilpädagogik alle Menschen umfasst – egal ob mit oder ohne Behinderung. Denn die Einzigartigkeit und Würde gilt für alle (…) Ein Mensch mit mehrfacher schwerer Behinderung ist genauso wie ein Mensch ohne Behinderung ein einzigartiges Individuum mit den gleichen elementaren Bedürfnissen und eigenen Potenzialen, obwohl sein Leben einem Außenstehenden vielleicht als sinnlos erscheinen mag.“ ( ebd., S. 56)
Die Bedeutung einer konstruktivistischen Sichtweise in der Heilpädagogik liegt darin, dass damit deutlich wird, wie sehr Menschen mit ihrer Wahrnehmung eine eigene Wirklichkeit erzeugen und nicht einfach das Äußere der Welt spiegeln und abbilden. Kein Mensch (keine pädagogische Fachkraft) kann also davon ausgehen, dass es neben dem eigenen Erfahrungs- und Erkenntnisweg nicht auch noch andere Wege geben könnte.
Für das heilpädagogische Handeln lassen sich aus dieser Sichtweise vier Hinweise differenzieren. (vgl. ebd., S. 76f)
LEHRSTOFF BERUFSFELDPRAXIS (STAND September 1999)
Als wichtiger Baustein der praktischen Ausbildung gilt auch der „inklusive Gedanke“ der das Individualitätsprinzip mit einschließt. Es ist normal, dass Kinder sich individuell in ihrer Entwicklung oft erheblich unterscheiden.
Am 13. Dezember 2006 beschloss die 61. Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention). Ziel dieses internationalen Vertrages ist es, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen.
Bereits 2007 unterzeichnete auch Österreich dieses internationale Übereinkommen, wodurch Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen gefordert sind, die Ziele der Konvention für Österreich umzusetzen. Inklusion wird vom Menschenrecht zum Auftrag.
Diesem Auftrag möchten auch wir in diesem Lehrgang gerecht werden.
Die Inhalte der Praxisbesprechungen bzw. die konkreten Aufgabenstellungen in den fünf Semestern sollen den genannten Grundsätzen entsprechen.
Im Bewusstsein, dass wir keinen direkten Einfluss auf das Denken und Handeln von Kindern haben und ihnen nur über die Gestaltung von Lernsituationen, im Sinne einer optimalen dinglichen und personellen Umwelt, Möglichkeiten für ihr individuelles Lernen bieten können, nehmen wir den Gedanken von Frau Anneliese Spreckels-Hülle als richtungsgebend für diese Ausbildung
„Jedes Kind hat ein Recht auf Teilhabe und Mitwirkung an der Gestaltung des eigenen Lebens, unabhängig davon, ob es sich um behinderte Kinder oder Kinder mit Migrationshintergrund handelt oder nicht. In den heterogenen Kita-Gruppen haben Kinder unterschiedlichste Voraussetzungen, Vorerfahrungen und Interessen. Inklusion realisieren, das bedeutet, allen Kindern durch eine bewusste Gestaltung von Lernsituationen und Lernumgebungen zu ermöglichen, sich entsprechend ihrer aktuellen Lebenssituation weiter zu entwickeln.“ (Sprekels-Hülle 2014, S. 24)
LITERATUR:
Greving, Heinrich; Ondracek Petr: Heilpädagogisches Denken und Handeln.
Eine Einführung in die Didaktik und Methodik der Heilpädagogik, Stuttgart 2009
Schäfer, E. Gerd: Was ist frühkindliche Bildung?
Kindlicher Anfängergeist in einer Kultur des Lernens,
2. Auflage. Weinheim und Basel 2014
Sprekels-Hülle, Anneliese: Inklusion und die Gestaltung der Lernumgebung.
In: TPS 7. 2014, S. 24 – 27